Meine Meinung

"Steuersünder-CD kaufen oder Finger davon?"

Das Thema ist brisant - vor allem für den Staat, der - noch - ein Rechtsstaat zu sein behauptet. Wenn die Bundesregierung und einige Bundesländer diesen Schritt in die Tat umsetzen, droht dies voraussehbare schädigende Auswirkungen vor allem auf unsere Strafrechtspflege zu nehmen. Der Staat begeht den Straftatbestand der Hehlerei, den er gegen bürgerliche Täter mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren strafrechtlich verfolgen will (§ 259 StGB). Nach Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar, den der Bund, der sich unzweifelhaft dadurch bereichern will, hier schon vollendet haben dürfte, das Land Baden-Württemberg und andere Länder möglicherweise noch nicht.
Der Staat wäre gut beraten, wenn er es nun bei der Absichtserklärung belassen würde, nachdem das Ziel der Bereicherung durch hunderte von Selbstanzeigen aus ganz Deutschland mit mehr als hundert Millionen Steuernachzahlungen bereits mehr als erreicht wurde. Bevor sich jeder potentielle bürgerliche Hehler in seinem Strafverfahren auf Straffreiheit wegen seines Anspruchs auf Gleichbehandlung mit den Hehlern unseres Staates nach Art. § 3  unseres Grundgesetzes beruft und freigesprochen werden muss, sollte der Staat die eigentliche Aufgabe der Strafverfolgung wahrnehmen und den Dieb der CD ermitteln und seiner gerechten Strafe zuführen, die er eigentlich schon selbst vorgegeben hat: Freiheitsstrafe und zusätzlich 2,5 Millionen Geldbusse an gemeinnützige Vereinigungen."
ggr 18.02.2010