Meine
Meinung

"Steuersünder-CD
kaufen oder Finger davon?"
Das Thema ist brisant - vor allem
für den Staat,
der - noch - ein Rechtsstaat zu sein behauptet. Wenn die
Bundesregierung und einige Bundesländer diesen Schritt in die
Tat
umsetzen, droht dies voraussehbare schädigende Auswirkungen
vor allem
auf unsere Strafrechtspflege zu nehmen. Der Staat begeht den
Straftatbestand der Hehlerei, den er gegen bürgerliche
Täter mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren strafrechtlich verfolgen will
(§ 259
StGB). Nach Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar, den der Bund, der
sich unzweifelhaft dadurch bereichern will, hier schon vollendet haben
dürfte, das Land Baden-Württemberg und andere
Länder möglicherweise
noch nicht.
Der Staat wäre gut beraten, wenn er es
nun bei der
Absichtserklärung belassen würde, nachdem das Ziel
der Bereicherung
durch hunderte von Selbstanzeigen aus ganz Deutschland mit mehr als
hundert Millionen Steuernachzahlungen bereits mehr als erreicht wurde.
Bevor sich jeder potentielle bürgerliche Hehler in seinem
Strafverfahren auf Straffreiheit wegen seines Anspruchs auf
Gleichbehandlung mit den Hehlern unseres Staates nach Art. §
3 unseres
Grundgesetzes beruft und freigesprochen werden muss, sollte der Staat
die eigentliche Aufgabe der Strafverfolgung wahrnehmen und den Dieb der
CD ermitteln und seiner gerechten Strafe zuführen, die er
eigentlich
schon selbst vorgegeben hat: Freiheitsstrafe und zusätzlich
2,5
Millionen Geldbusse an gemeinnützige Vereinigungen."
ggr 18.02.2010