Neuigkeiten

Neues Kindergeld ab 01.01.2010:
1. + 2. Kind 184,00 €
3. Kind 190,00 €
ab 4. Kindje 215,00 €

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01. Januar 2011:
Zum 01.01.2011 ist die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft getreten, die u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt festlegt. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilt, liegen die neuen Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 % höher als noch im vergangenen Jahr. Dies hat seinen Grund in der Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergelds. Durch das  neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 81 vom  30.12.2009 ab Seite 3950) sind nämlich das Kindergeld um 20,00 € monatlich angestiegen und der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.024 € auf 7008 pro Jahr. Bereits im Sommer 2010 soll die Düsseldorfer Tabelle neu konzipiert werden. Bis dahin wird auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erwartet, nachdem diese Entscheidung zu des Hartz IV-Regelsätzen soeben ergangen ist und für einige Unruhe bei den Trägern der Sozialhilfe - aber auch beim Gesetzgeber - gesorgt hat.
Die Regelsätze betragen nun:  Vollständige Tabelle als PDF
Für Kinder bis 5 Jahren317,00 € 
Für Kinder von 6 -11 Jahren 364,00 € 
Für Kinder von 12 - 17 Jahren426,00 € 
Für Kinder ab 18 Jahren488,00 €+ Steigerung bei höheren Einkommen.

Neue Zinssätze ab 01. Januar 2010 (§§ 247,288 BGB):
Basiszinssatz0,12 % + 5% Grundversinsung = Gesamt 5,12 %
Verzugszins für Verbraucher5 %
Verzugszins für Nichtverbraucher8  %
 
Verbraucher-Preisindex:
Dieser lag im Dezember 2009 (gegenüber 2005 = 100) bei 107,8 Punkten.

Neues Erbrecht seit 01.01.2010:
Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen
Für regelmäßig wiederkehrende familien- und erbrechtliche Ansprüche (z.B. Unterhaltszahlungen) gilt nun die Regelverjährung von 3 Jahren (ab Kenntnis des Erbfalls bzw. der Entstehung des Anspruchs). Die Frist beginnt zu laufen mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. In bestimmten Fällen gibt es jedoch auch in Zukunft eine längere Frist. So bleibt beispielsweise die Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten für Herausgabeansprüche gegen den Vorerben bzw. gegen den Erbschaftsbesitzer. Auch bei rechtskräftig titulierten Ansprüchen aus Urteilen, Vollstreckungsbescheiden, gerichtlichen Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen o.ä.. Ebenso bei Schadensersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, beginnend ab der Begehung der Handlung. Andere Schadensersatzansprüche verjähren in 10 Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
Für alle Erbfälle ab dem 01.01.2010 gilt ein neues Erbrecht.Modernisiert wurde vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Berücksichtigung von Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser: Bisher gab es erbrechtliche Ausgleichsnasprüche nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Jetzt entsteht ein solcher Ausgleichsanspruch unabhängig davon, ob der Erbe für die Erbringung der Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet hatte.

Entziehung des Pflichtteils
Abkömmlinge, Ehegatten, Lebenspartener und Eltern werden durch dasPflichtteilsrecht auch dann am Nachlass beteiligt, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Der Pflichtteil beläuft sich als reiner Geldanspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.. Diese Höhe bleibt durch die gesetzliche Neuregelung zwar unverändert., aber die Testierfreiheit des Erblassers gestärkt, indem die Gründe, die den Erblasser zum Entzug des Pflichtteils berechtigen, ausgeweitet wurde auch auf die Fälle, in denen der Pflichtteilsberechtigte auch Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht, die dem Erblasser nahe stehen, also Abkömmlinge, Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern).
So nun das Gesetz.

Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Länder verschickt, der vorsieht, dass alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach der jetzigen Rechtslage sind nichteheliche und eheliche Kinder erbrechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Eine Ausnahme, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.08.1969 vorsah, hat jedoch bisher weiterhin Bestand. Nach dieser Sonderregelung gelten vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt  und haben deshalb auch kein gesetzliches Erbrecht. Dies soll nun geändert werden.

Neues Erb- und Verjährungsrecht
Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Bundesgesetzblatt I 2009, 3142 ff.) ist am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer massvollen Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine begleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch einführen, eine verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich ermöglichen und die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzen. Der letzte Punkt bedeutet, dass die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (Bundesgesetzblatt 2001, 3138 f.) angepasst wurde. Damit ist die Regelverjährung von 3 Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll jedoch die längere Verjährung von 30 Jahren erhalten bleiben.

Neues aus dem Arbeitsrecht:
Nach den Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung eines Bewerbers bzw. Arbeitnehmers auch untersagt, wenn der Arbeitgeber ein Diskriminierungsmerkmal lediglich vermutet. Die in einem Bewerbungsgespräch gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen können darauf schließen lassen, dass nach einer Behinderung gefragt wird. Dies kann zu einer Entschädigung wegen Diskriminierung bei einer Stellenbesetzung führen.

Zu Hartz IV:
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema werden sich zahllose Sozialhilfeempfänger wohl auf höhere Leistungen freuen dürfen. Die dem Gesetzgeber und damit den Sozialhilfeträgern auferlegte Pflicht zur Neuberechnung der Grundsicherung nach tatsächlichem Bedarf und nicht mehr nach pauschalierten Prozentsätzen bringt ein Stück mehr Gerechtigkeit im konkreten Einzelfall für die Betroffenen. Man darf gespannt sein , wie lange die Umsetzung dauert und ob sich alle Leistungsträger an die Vorgabe des höchsten deutschen Gerichts halten werden. Auf jeden Fall dürfte es eine Verlängerung der Bearbeitungszeiten geben, also spätere Erstauszahlungen bei Neuanträgen. Vielleicht aber auch noch mehr Gerichtsverfahren bei den Sozialgerichten.

Mietrecht aktuell:

Anspruch des Mieters auf Stromversorgung

Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung (Mindeststandard) gegen seinen Vermieter, wobei die Betonung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.02.2010 – Az: VIII ZR 343/08) auf dem Wort „ausreichend“ liegt. Neben weiterer haushaltsüblicher Geräte wie z.B. Staubsauger (BGH NJW 2004,3174) muss der Mieter zumindest auch ein größeres Elektrogerät wie z:B. eine Waschmaschine, oder 1 Geschirrspülmaschine oder 1 Trockenautomat aufstellen und betreiben können. Ist dies wegen zu schwacher Stromversorgung der Wohnung nicht möglich, und mindert der Mieter –auch bei einer nicht modernisierten Altbauwohnung - deshalb den vereinbarten Mietzins, berechtigt dies den Vermieter nicht zur Kündigung  des Mietverhältnisses.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei Konflikten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten:

Ab 01.01.2011 wird es eine unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geben, vor der Konflikte zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ausgetragen werden können, wenn ein Streitwert ab 15.000.- € überschritten wird. Erste Schlichterin wird eine derzeitige Richterin des EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS für Menschenrechte in Strasbourg sein,  nämlich die international renommierte Juristin Frau Dr. Renate Jaeger,  bei der entsprechende Schlichtungsanträge einzureichen sind, um die Gerichte unbürokratisch zu entlasten. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2009, Seiten 2449 folgende. Schon jetzt ist Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen die Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Christina Müller-York, Littenstr. 9, 10109 Berlin Tel.: 030-284939-0 und Fax: 030-28493911 sowie e-mail: schlichtungsstelle@brak.de.




Stand der Seite 28.07.2010