Neuigkeiten
Neues Kindergeld ab 01.01.2010:| 1. + 2. Kind | 184,00 € |
| 3. Kind | 190,00 € |
| ab 4. Kind | je 215,00 € |
| Zum 01.01.2011 ist die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft getreten, die u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt festlegt. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilt, liegen die neuen Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 % höher als noch im vergangenen Jahr. Dies hat seinen Grund in der Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergelds. Durch das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 81 vom 30.12.2009 ab Seite 3950) sind nämlich das Kindergeld um 20,00 € monatlich angestiegen und der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.024 € auf 7008 pro Jahr. Bereits im Sommer 2010 soll die Düsseldorfer Tabelle neu konzipiert werden. Bis dahin wird auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erwartet, nachdem diese Entscheidung zu des Hartz IV-Regelsätzen soeben ergangen ist und für einige Unruhe bei den Trägern der Sozialhilfe - aber auch beim Gesetzgeber - gesorgt hat. | ||
| Die Regelsätze betragen nun: | Vollständige
Tabelle als PDF | |
| Für Kinder bis 5 Jahren | 317,00 € | |
| Für Kinder von 6 -11 Jahren | 364,00 € | |
| Für Kinder von 12 - 17 Jahren | 426,00 € | |
| Für Kinder ab 18 Jahren | 488,00 € | + Steigerung bei höheren Einkommen. |
| Basiszinssatz | 0,12 % + 5% Grundversinsung = Gesamt 5,12 % |
| Verzugszins für Verbraucher | 5 % |
| Verzugszins für Nichtverbraucher | 8 % |
| Dieser lag im Dezember 2009 (gegenüber 2005 = 100) bei 107,8 Punkten. |
| Neues
Erbrecht seit 01.01.2010: Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen Für regelmäßig wiederkehrende familien- und erbrechtliche Ansprüche (z.B. Unterhaltszahlungen) gilt nun die Regelverjährung von 3 Jahren (ab Kenntnis des Erbfalls bzw. der Entstehung des Anspruchs). Die Frist beginnt zu laufen mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. In bestimmten Fällen gibt es jedoch auch in Zukunft eine längere Frist. So bleibt beispielsweise die Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten für Herausgabeansprüche gegen den Vorerben bzw. gegen den Erbschaftsbesitzer. Auch bei rechtskräftig titulierten Ansprüchen aus Urteilen, Vollstreckungsbescheiden, gerichtlichen Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen o.ä.. Ebenso bei Schadensersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, beginnend ab der Begehung der Handlung. Andere Schadensersatzansprüche verjähren in 10 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Für alle Erbfälle ab dem 01.01.2010 gilt ein neues Erbrecht.Modernisiert wurde vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen: Berücksichtigung von Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser: Bisher gab es erbrechtliche Ausgleichsnasprüche nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Jetzt entsteht ein solcher Ausgleichsanspruch unabhängig davon, ob der Erbe für die Erbringung der Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet hatte. Entziehung des Pflichtteils Abkömmlinge, Ehegatten, Lebenspartener und Eltern werden durch dasPflichtteilsrecht auch dann am Nachlass beteiligt, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Der Pflichtteil beläuft sich als reiner Geldanspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.. Diese Höhe bleibt durch die gesetzliche Neuregelung zwar unverändert., aber die Testierfreiheit des Erblassers gestärkt, indem die Gründe, die den Erblasser zum Entzug des Pflichtteils berechtigen, ausgeweitet wurde auch auf die Fälle, in denen der Pflichtteilsberechtigte auch Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht, die dem Erblasser nahe stehen, also Abkömmlinge, Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern). So nun das Gesetz. Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Länder verschickt, der vorsieht, dass alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach der jetzigen Rechtslage sind nichteheliche und eheliche Kinder erbrechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Eine Ausnahme, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.08.1969 vorsah, hat jedoch bisher weiterhin Bestand. Nach dieser Sonderregelung gelten vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt und haben deshalb auch kein gesetzliches Erbrecht. Dies soll nun geändert werden. Neues Erb- und Verjährungsrecht Das
Gesetz zur Änderung des Erb- und
Verjährungsrechts (Bundesgesetzblatt I 2009, 3142 ff.) ist am
01.01.2010 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll die
Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer
massvollen
Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine
begleitende
Ausschlussfrist für den
Pflichtteilsergänzungsanspruch einführen, eine
verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich
ermöglichen und die Verjährung von familien- und
erbrechtlichen
Ansprüchen verkürzen. Der letzte Punkt bedeutet, dass
die Verjährung
von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die
Verjährungsvorschriften des
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
(Bundesgesetzblatt 2001, 3138 f.) angepasst wurde. Damit ist die
Regelverjährung von 3 Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll
jedoch die
längere Verjährung von 30 Jahren erhalten bleiben. |
Neues aus dem Arbeitsrecht: Nach den Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung eines Bewerbers bzw. Arbeitnehmers auch untersagt, wenn der Arbeitgeber ein Diskriminierungsmerkmal lediglich vermutet. Die in einem Bewerbungsgespräch gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen können darauf schließen lassen, dass nach einer Behinderung gefragt wird. Dies kann zu einer Entschädigung wegen Diskriminierung bei einer Stellenbesetzung führen. |
Zu Hartz IV: Nach der jüngsten
Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema werden sich zahllose
Sozialhilfeempfänger wohl auf höhere Leistungen
freuen dürfen. Die dem
Gesetzgeber und damit den Sozialhilfeträgern auferlegte
Pflicht zur
Neuberechnung der Grundsicherung nach tatsächlichem Bedarf und
nicht
mehr nach pauschalierten Prozentsätzen bringt ein
Stück mehr
Gerechtigkeit im konkreten Einzelfall für die Betroffenen. Man
darf
gespannt sein , wie lange die Umsetzung dauert und ob sich alle
Leistungsträger an die Vorgabe des höchsten deutschen
Gerichts halten
werden. Auf jeden Fall dürfte es eine Verlängerung
der
Bearbeitungszeiten geben, also spätere Erstauszahlungen bei
Neuanträgen. Vielleicht aber auch noch mehr Gerichtsverfahren
bei den
Sozialgerichten. |
Mietrecht aktuell: Anspruch des Mieters auf Stromversorgung Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung (Mindeststandard) gegen seinen Vermieter, wobei die Betonung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.02.2010 – Az: VIII ZR 343/08) auf dem Wort „ausreichend“ liegt. Neben weiterer haushaltsüblicher Geräte wie z.B. Staubsauger (BGH NJW 2004,3174) muss der Mieter zumindest auch ein größeres Elektrogerät wie z:B. eine Waschmaschine, oder 1 Geschirrspülmaschine oder 1 Trockenautomat aufstellen und betreiben können. Ist dies wegen zu schwacher Stromversorgung der Wohnung nicht möglich, und mindert der Mieter –auch bei einer nicht modernisierten Altbauwohnung - deshalb den vereinbarten Mietzins, berechtigt dies den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. |
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei Konflikten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten: Ab 01.01.2011 wird es eine unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geben, vor der Konflikte zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ausgetragen werden können, wenn ein Streitwert ab 15.000.- € überschritten wird. Erste Schlichterin wird eine derzeitige Richterin des EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS für Menschenrechte in Strasbourg sein, nämlich die international renommierte Juristin Frau Dr. Renate Jaeger, bei der entsprechende Schlichtungsanträge einzureichen sind, um die Gerichte unbürokratisch zu entlasten. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2009, Seiten 2449 folgende. Schon jetzt ist Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen die Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Christina Müller-York, Littenstr. 9, 10109 Berlin Tel.: 030-284939-0 und Fax: 030-28493911 sowie e-mail: schlichtungsstelle@brak.de. |
Stand der Seite 28.07.2010