Wir über uns

Die Kanzlei wurde bereits im August 1985 gegründet. Die Kanzleiräume befanden sich zuvor in der Kaiserstrasse 20 in Heilbronn. Im Jahr 2004 wurde der Sitz in die Fleinerstraße 29 verlegt. Ab Januar 2010 finden Sie uns in
Heilbronn-Biberach, Nelkenweg 2

Wir verstehen uns als ein modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. Mandantenzufriedenheit ist für uns oberstes Gebot. Diese erreichen wir durch sorgfältige und kompetente Beratung unserer Mandanten.


Das Team
RA Gerfried G. Rauschenbusch



 

Rechtsanwalt Gerfried G. Rauschenbusch

Zugelassen am

- Landgericht Heilbronn / Baden-Württemberg.

- Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart / Baden-Württemberg.

- Berechtigt an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten, Arbeits- Verwaltungs- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte:

RA Gerfried G. Rauschenbusch ist in der Kanzlei zuständig für die Referate:

- Öffentliches und Privates Baurecht   

- Verkehrs- und Versicherungsrecht   

- Vertragsrecht   

- Verwaltungsrecht   

- Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht   

- Erb- und Familienrecht

- Arbeitsrecht

Kontakt:
RA Gerfried G. Rauschenbusch oder Kanzleibüro .



 

 

Stand der Seite: 15.12.2009